i-Kfz Bayern – internetbasierte Fahrzeugzulassung
Wie in vielen anderen Bundesländern wurden im März 2020 auch im Freistaat Bayern wegen der Corona-Pandemie viele Zulassungsstellen für den Publikumsverkehr geschlossen. Um den Bürgerinnen und Bürgern trotzdem einen niedrigschwelligen Zugang zur elektronischen An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen zu ermöglichen, wurde beschlossen, das sogenannte Authentifizierungs-Vertrauensniveau für das elektronische Portal i-Kfz von „hoch“ auf „substanziell“ zu senken. Nicht alle Fahrzeughalter verfügen über einen freigeschalteten neuen Personalausweis (nPA) oder die AusweisApp2 zum Auslesen der eID über ein Smartphone. Daher stellt es der Freistaat den Zulassungsstellen frei, eine Authentifizierung allein mit der Bayern ID, Benutzername und Kennwort zu ermöglichen und auf die eID-Funktion des neuen Personalausweises zu verzichten. Dadurch werden die Hürden zur Nutzung der Online-Dienste vorübergehend signifikant gesenkt.
Hinter dieser vorübergehenden Maßnahme werden zwei Phänomene sichtbar, die in Deutschland häufig die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen bremsen: Ein hoher – vielleicht zu hoher – Sicherheitsanspruch und die 1:1-Digitalisierung von Prozessen, ohne vorgeschaltete Prozessoptimierung.
Der Stufenplan zur internetbasierten Fahrzeugzulassung
Generell ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung mit i-Kfz, einer Entwicklung der AKDB, eine Erfolgsgeschichte. Seit 2015 wird die Lösung kontinuierlich ausgebaut. I-Kfz Stufe 1 diente zur medienbruchfreien Online-Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. Mit i-Kfz Stufe 2 wurde auch die Online-Wiederinbetriebnahme im Bürgerservice-Portal möglich. Stufe 3 ermöglicht seit dem 1.10.2019 bezirksunabhängig online das An-, Ab- und Ummelden von Fahrzeugen. Dabei ist bei Außerbetriebsetzung, Adressänderung und Umschreibung unter der Bedingung der Mitnahme des bisherigen, gültig gestempelten Kennzeichens (Halterwechsel) eine vollständig automatisierte Antragsbearbeitung und ein elektronischer Verwaltungsakt direkt im Bürgerservice-Portal möglich. Keine Sachbearbeiter*innen müssen mehr tätig werden, für Kund*innen ergeben sich keine Wartezeiten. Bei Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung ohne Kennzeichenmitnahme erfolgt eine teilautomatisierte Antragsbearbeitung, bei dem in der Zulassungsbehörde, die im i-Kfz-Portal erfassten und automatisiert validierten Daten nach Übermittlung an das Fachverfahren der Zulassungsbehörde manuell überprüft werden.
Mit Stufe vier sollen weitere Schritte zur Vollautomatisierung gemacht werden. Ziel ist, dass die Bürger*innen und Bürger den Prozess online im Internet abschließen können.
Das Zulassungsverfahren in Deutschland – eine harte Nuss für die Digitalisierung
Christoph Kratzer, Koordinator der Verkehrsprodukte bei der AKDB, erläutert die Herausforderungen bei der Digitalisierung des Zulassungsverfahrens: Viele Prüfschritte, Schnittstellen und Medienbrüche machen die Zulassung zu einem hochkomplexen Verfahren mit entsprechenden Hürden für eine durchgängige Digitalisierung. Darunter die TÜV-Daten, Prüfung auf Versicherungsschutz oder die COC-Daten für jedes Fahrzeug. Für viele Prüfschritte gibt es gute Gründe. So gibt es in Deutschland bspw. nur einen sehr geringen Anteil nicht-versicherter Autos im Straßenverkehr. Das ist ein Erfolg, der auch online beibehalten werden soll. „Es ist klar, dass an der Sicherheit nicht gerüttelt werden kann.“ betont Kratzer. Aber an vielen Stellen leisten wir uns aus seiner Sicht noch teure Anachronismen wie TÜV-Plaketten und kommunale Siegel auf den Schildern, die einen durchgängig elektronischen Prozess behindern und durch ebenso moderne wie sichere digitale Prozess ersetzt werden könnten. „Die AKDB berät mit ihrem fundierten Wissen in vielen Bereichen der Verwaltung und bei der Transformation vormals analoger in digitale Prozesse und ist Umsetzungspartner von Ministerien und Kommunalverwaltung. Aktuell verspüren wir bei allen Beteiligten eine große Bereitschaft zu einer schnellen Veränderung.“
Einfache, konsequent digital gedachte Verfahren weisen in die Zukunft
Die Zahl der Online-Nutzer*innen ist nach Einführung der Alternatividentifizierung deutlich gestiegen. i-Kfz zeigt, wie mit einfachen Änderungen bestehende Hürden aus dem Weg geräumt werden können. Die Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wird erneut verlängert. Sie ist nun bis zum 30.06.2021 gültig. Parallel soll geprüft werden, ob die Anforderungen an die Authentifizierung am dezentralen Portal vom Sicherheitsstandard „hoch“ dauerhaft auf „substanziell“ abgesenkt werden können.
Der Autor des Beitrags ist Marcel Hölterhoff.